Das Social-Media-Recht beschäftigt sich vor allem mit dem Schutz des Privatlebens, der persönlichen Daten, der Ehre von Menschen etc.
Bei der Cyber-Sicherheit kommen Straftaten in Frage wie etwa:
die Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation TCK Art. 132, die Verhinderung der Kommunikation TCK Art. 124, das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen TCK Art. 133, die Verletzung der Privatsphäre TCK Art. 134, die Aufzeichnung personenbezogener Daten TCK Art. 135, das rechtswidrige Weiterleiten oder Erfassen von personenbezogenen Daten TCK Art. 136, 137, der Betrug durch Informationssysteme (TCK 158-1/f), die Offenlegung von Informationen oder Dokumenten von Geschäfts-, Bank- oder Kundengeheimnis TCK Art. 239, das Betreten des Informationssystems TCK Art. 243, die Verleumdung TCK Art. 267, der Gebrauch von Fremdidentität oder Identitätsinformationen TCK Art. 268.
Dabei spielt das türkische Gesetz mit der Nr. 5651 zur “Bestimmungen zur Äußerungen im Internet und Bekämpfung von Straftaten im Internet“ enorme Rolle. Gemäß Art. 9/1 dieses Gesetzes kann eine Person, die durch solche Äußerungen im Internet ihre Personenrechte verletzt wurden, kann deren Entfernung oder Seitensperrung verlangen.
GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung bei Social-Media-Delikten.
