Das Schuldrecht ist ein Bereich des Privatrechts, der sich im Allgemeinen mit Schuldverhältnissen befasst. Das Schuldverhältnis ermöglicht einem der Parteien die Befugnis, ein bestimmtes schuldentsprechendes Verhalten (wie z. B. ein Tun, Unterlassen, Leistung) von der anderen zu verlangen. Dadurch wird die andere Partei verpflichtet, diesen Ansprüchen nachzukommen (Gläubiger – Schuldner). Eine Leistung ist eine Handlung, zu der der Gläubiger nach dem Schuldverhältnis berechtigt ist etwas zu leisten, gleichzeitig ist der Schuldner verpflichtet, seine Schulden zu vergleichen.
Schuldverhältnisse können sich aus Rechtsgeschäften, Gesetzen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verhältnissen ergeben.
Rechtsgeschäfte hingegen kommen entweder durch Verträge oder Rechtsgeschäfte aufgrund einseitiger Willenserklärungen zustande.
Gesetzliche Schuldverhältnisse sind im Gesetz festgelegt (z.B. Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung und Haftung aus unerlaubter Handlung).
GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung in schuldrechtlichen Angelegenheiten.
