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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst das materielle Strafrecht (Rechtsquelle: Das türkische Strafgesetzbuch), das formelle Strafrecht (Rechtsquelle: Die Strafprozessordnung) und das Vollstreckungsrecht (Rechtsquelle: Das Gesetz über die Vollstreckung von Straf- und Sicherheitsmaßnahmen).

In der Systematik des türkischen Strafgesetzbuches stellt eine Straftat eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung dar. Die Straftaten sind nicht nur im türkischen Strafgesetzbuch vorgesehen, sondern ebenfalls in zahlreichen Nebengesetzen wie Waldgesetz, Handelsgesetz ect.

GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.