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Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das sich mit allen medizinrechtlichen Rechtsfragen des Privat-, Straf- und Verwaltungsrechts befasst. Dabei kommt schwerwiegend Behandlungsfehler in Betracht.

Behandlungsfehler (medizinischer Kunstfehler) wird im ethischen, ärztlichen Grundregeln der türkischen Ärztekammer als „ärztliche Kunstfehler“ bezeichnet und als Schädigung eines Patienten aufgrund der Unwissenheit, Unerfahrenheit oder Gleichgültigkeit definiert.

Einige Arten von medizinischen Kunstfehlern sind:

Diagnosefehler (falsche, unvollständige Diagnose)
Behandlung und Nachsorge, Verletzung von Aufsichtspflichten
Organisatorische Fehler, Leistungsmängel in Bezug auf die Einrichtungen und Behandlungsleistungen

Schäden, die der Arzt oder das Krankenhaus seinen Patienten bei medizinischen Eingriffen zufügt, können zu einer Verschlechterung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit führen. Diese führen folglich zur zivilrechtlichen Haftung von Ärzten und Krankenhäusern. Anspruch auf Schadensersatz haben Patienten, dessen Rechte oder Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit usw.) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden.

Die Haftung im Medizinrecht ergibt sich vor allem aus der unerlaubten Handlung, dem Vertrag oder der Geschäftsführung ohne Aufragt.

Behandlungsfehler haben auch strafrechtliche Konsequenzen.

GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten.