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Klimagesetz

Im Sinne von Artikel 1/2 des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen wird Klimawandel als die Veränderung des Klimas infolge menschlicher Aktivitäten definiert, die direkt oder indirekt die Zusammensetzung der globalen Atmosphäre sowie natürlicher Natur verändert Klimawandel, der in vergleichbaren Zeiträumen beobachtet wurde.

Faktoren wie die Verschlechterung landwirtschaftlicher Flächen, Wüstenbildung und der erschwerte Zugang zu sicheren Wasserressourcen aufgrund des Klimawandels sind große Probleme bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse von Lebewesen. Diese Probleme erfordern die Verantwortung der Staaten und sind Gegenstand von Klimaklagen.