Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein umfassendes Gebiet des Strafrechts, das sich auf alle Rechtsvorschriften bezieht, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegen Wirtschaft regeln.
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich allerdings nicht nur mit Wirtschafts-, Industrie- und Handelsdelikten im türkischen Strafgesetzbuch. Es gibt zahlreiche Teilgebiete des Wirtschaftsstrafrechts: Umweltstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Bankstrafrecht, Informatikstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht usw.
GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten.
