Das Umweltrecht umfasst alle Rechtsnormen zum Schutz der Umwelt. Es handelt sich dabei um ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das auch , verwaltungs-, straf- und privatrechtliche Bereiche beinhaltet.
Das Umweltstrafrecht befasst sich mit Handlungen, die sowohl im türkischen Strafgesetzbuch als auch in speziellen Umweltgesetzen als Umweltstraftat vorgesehen sind. Das Umweltprivatrecht beschäftigt sich vor allem mit der privatrechtliche Haftung von der Umweltschädigung oder der verursachten, umweltlichen Gefahrensituation, unabhängig davon, ob es sich um eine Straftat handelt oder nicht. Das Umweltverwaltungsrecht umfasst all die verwaltungsrechtliche Umweltrechtsnormen sowie die Verantwortung wegen Ordnungswidrigkeiten.
GA Anwaltskanzlei berät und übernimmt die Vertretung in allen umweltrechtlichen Angelegenheiten.
