Das Handelsrecht (als ein sehr weit gefasster Begriff) kann als Rechtsgebiet zusammengefasst werden, das die gewerblichen Tätigkeiten regelt. Die Hauptrechtsquelle des Handelsrechts stellt das türkische Handelsgesetzbuch (HGB) mit der Gesetzesnummer 6102 dar, das am 01.07.2012 in Kraft getreten ist.
Das HGB gliedert sich in sechs Büchern, weswegen sich das Handelsrecht unter sechs Überschriften zusammenfassen lässt, nämlich die Handelsgewerbe, Handelsgesellschaften, Wertpapiere, Transport-, Seehandels- und Versicherungsrecht.
Neben parallelen Regelungen zu den Ländern der Europäischen Union, insbesondere Deutschland und der Schweiz, trägt das HGB auch die dynamischen Prinzipien des angloamerikanischen (Common Law) Rechts. In diesem Sinne ist das HGB ein zeitgemäßes Gesetz, in dem die Entwicklungen des ausländischen Handelsrechts berücksichtigt und seine Verbindungen zur türkischen Wirtschaft hergestellt werden.
Neben dem HGB bilden auch weitere Nebengesetze wie etwa das Scheckgesetz, das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs und das Kapitalmarktgesetz usw. die tragenden Säulen des türkischen Geschäftslebens.
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